Die Neuheit in Kürze
Bis Ende voriges
Jahrhunderts arbeitete die öffentliche Verwaltung mit handgeschriebenen
Papierdokumenten; der alleinige Übergang zum Schreibmaschinen war nicht
frei von rechtlichen Problemen, die die Gültigkeit der nicht mehr handgeschriebenen
Dokumenten betreffen. Länger als 70 Jahre (Ende letztes Jahrhunderts-1950)
wurden keine wichtigen technologischen Erneuerungen eingeführt, um die
Wirksamkeit der Verwaltungstätigkeit zu verbessern. Im Laufe der fünfzige
Jahre für die automatische Auswahl der Urkunden wurden in einigen Gebieten
Lochkarten benutz.
Seit den sechziger
Jahren wurden die elektronischen Rechner eingeführt, deren technologische
Entwicklung (Dimensionen, Preis, Geschwindigkeit, Speichermasse) wohl
bekannt sind. Nur gradweise entedeckte man die Wichtigkeit die Rechner
in Netz zu setzen, um sie besser zu benutzen.
Es handelte
und es handelt sich um die Verwaltungsinformatik, die aus der französischen
Etymologie "information automatique" stammt. Außer der reinen
Auskunft kann die Verwaltungsinformatik automatische Verarbeitungen
und Aktenentwurf vorlegen, die später von dem zuständigen Beamten gedrukt
und unterschrieben werden.
Diese traditionelle
Verwaltungsinformatik hat heute das grosse Handicap, eine reine unterstützende
Tätigkeit der gewöhnlichen und unveränderten Papiertätigkeit, in deren
Verhältnis sie eine Verdopplung repräsentiert. Mit kritischen Ausdruck
wird sie parallele Informatik genannt.
Die Idee diese
Verdopplung aufzuheben geht zu 1978 zurück (Duni in Rivista Amministrativa
della Repubblica italiana) und ist im Jahre 1991 mit einem Projekt "Televerwaltung"
genannt entwickelt worden, das auf 10 Festpunkten gestützt ist. Diese
zielen auf die Verwirklichung einer telematischen Führung des Verfahrens
ab, die durch die rechtliche Gültigkeit der Akte in elektronischen Form
möglich wäre.
Die Papierphase
der Verfahren verschwindet und kann eventuell nur in dem Fall, dort
wo man Kopien braucht von dem was sich in der elektronischen Form originell
befindet. Die telematische Führung des Verfahrens beschleunigt viel
die Verwaltungstätigkeit wegen verschiedener Faktoren (siehe Stichwort
Lexikon "Televerwaltung"; verwirklicht die Transparenz (die
Durchsichtigkeit) da ein Verfahren das in einem System von Rechnern
im Netz beginnt und "lebt" immer verfügbar ist, nicht nur
für die Verwaltungsarbeit, sondern auch für die Information; weckt Verantwortungsbewußtsein
in dem Beamten für jede einzelne, auch die geriengste, Phase des Verfahrens:
der Beamte ist immer beaufsichtigbar von dem System, das Datum und Stunde
jedes Vorganges markiert, die Untätigkeitzeiten hervorhebt.
Die innovativen
Ideen treten in unser Normativsystem: Erkennung des rechtlichen Werts
der elektronischen Form, Televerwaltungsystem in der Zahlungsanweisungen.
Zeitfolge